Kosten
Erstgespräch | 80€ |
Psychotherapie / 50 Minuten | 80€ |
Therapie über Telefon | 80€ |
Ausfallgebühr | 60€ |
Liebe Patienten, bitte beachten Sie, dass bis
zu zwei Tage vorher abgesagte und nicht
wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für die Therapie. Gemäß dem Heilpraktikergesetz §13, Abs. 3 SGB V kann sich jedoch eine Krankenkasse nach eingehender Überprüfung bereiterklären eine Erstattung oder Teilerstattung zu übernehmen. Fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Unterlagen Sie hierfür benötigen. Zumeist benötigen Sie:
- Bescheinigung: Eine Diagnose von einem Hausarzt oder Facharzt für Psychiatrie, welche bestätigt, dass Sie eine psychotherapeutische Behandlung brauchen
- Mangelnde Verfügbarkeit und lange Wartezeiten: Nachweis für die Ablehnung oder auferlegte Wartezeit von mindestens 3 Monaten bei mindestens 3 kassenärztlichen Therapeuten. Notieren Sie hierfür das Datum der Anfrage und die Daten des entsprechenden Therapeuten.
- Therapieverfahren: Nachweis meines Behandlungsverfahrens und Zulassung als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Setzen Sie sich gerne hierfür mit mir in Verbindung
Private Krankenkassen
Einige private Krankenkassen übernehmen auf Anfrage die Kosten einer Therapie. Dauer und Umfang der erstatteten Behandlung sind hier jedoch sehr unterschiedlich. Deshalb fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.
Erstattung über die Steuer
Sie haben die Möglichkeit die psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Einkommens-steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen anzugeben. Voraussetzung ist eine angeordnete Heilbehandlung bzw. Diagnose auf einem Privatrezept, die vor Therapiebeginn ausgestellt werden sollte. Ebenso können die Fahrtkosten angegeben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre/n Steuerberater/in.